Auf den dritten Blick
… stellt sich also die Frage, was denn überhaupt das Recht des Fremden im Gesetz Moses sei, das nicht gebeugt werden solle?
Neben dem Gebot den Fremden zu lieben und ihn nicht zu unterdrücken, gibt es das Gebot, dass die Israeliten ihre Felder und Weinberge nicht vollständig abernten dürfen. Die Nachlese müssen sie stehen lassen für den Fremden, die Waise und die Witwe [5.Mo 24,19-22]. Diese dürfen für den Eigenbedarf nachlesen. Bemerkenswert ist hier, dass diese anstrengende Arbeit die Betroffenen selbst erledigen müssen. Es wird nicht von der „Zivilgesellschaft“ für sie gearbeitet und gekocht, sondern es wird vom Gesetz die Grundlage geschaffen, dass sie durch ihrer eigenen Hände Arbeit sich ernähren können.
Grundsätzlich gilt aber eine Ordnung sowohl für die Einheimischen wie auch die Fremden, heißt es ausdrücklich [4.Mo 15,15]. Jeder Fremde muss die Gebote Gottes halten und wird für Übertretungen genauso bestraft wie ein Israelit. Das bedeutet etwa Todesstrafe für Ehebruch, Homosexualität, Mord, Gotteslästerung, Arbeit am Sabbat, den Verzehr von Blut, den Besitz oder Genuss von Sauerteig während des Passas, oder wenn jemand Vater und Mutter verfluchte, um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Werfen wir noch einen tieferen Blick auf die Gebote.